ORDNUNGSVORSCHRIFTEN

Regulamin des Erholungszentrums MERKURY

I. Allgemeine Bestimmungen

  1. Ein Aufenthalt im Resort setzt Kenntnisnahme und Zustimmung dieser Regeln voraus.

  2. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur in Begleitung Erwachsener bleiben.

  3. Personen, die nicht im Resort untergebracht sind und sich zwischen 23:00 und 07:00 Uhr auf dem Gelände aufhalten, müssen dieses verlassen. Andernfalls wird ein Aufenthaltspreis gemäß Preisliste berechnet.

  4. Jeglicher Handel, Glücksspiel, Promotion oder Werbung auf dem Gelände ist ohne Genehmigung des Resortleiters untersagt.

  5. Junggesellenabschiede, Junggesellinnenabschiede und ähnliche Veranstaltungen sind ohne Genehmigung der Leitung nicht gestattet.


II. Unterbringungs‑ und Buchungsregeln

  1. Gäste können in Zimmern oder Ferienhäusern gemäß Preisliste und Buchungsbedingungen untergebracht werden.

  2. Die Hotel- bzw. Resortnacht beginnt um 16:00 Uhr und endet um 10:00 Uhr am folgenden Tag.

  3. Früh-Check‑ins zwischen 08:00 und 13:00 Uhr sind je nach Verfügbarkeit gegen Aufpreis möglich; ab 13:00 Uhr ist der Check‑in kostenfrei. Für Ferienhäuser gelten gesonderte Mietbedingungen.

  4. Gäste müssen bei Anreise:

    • sich mit einem gültigen Ausweis anmelden,

    • die Übernachtungsgebühren gemäß Preisliste zahlen,

    • eine rückzahlbare Kaution von 500 PLN hinterlegen (bei Einhaltung der Regeln bei Abreise zurückerstattet; auf Antrag des Leiters kann die Kaution entfallen).
      Der Resortleiter behält sich vor, die Kautionshöhe ohne Vorankündigung zu ändern.

  5. Die Rezeption ist täglich von 20:00 bis 08:00 Uhr geschlossen – An- und Abreisen in dieser Zeit sind nur nach vorheriger Absprache möglich.

  6. Die Unterbringung kann verweigert werden bei Gästen, die:

    • sichtbar alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss sind,

    • sich aggressiv oder vulgär verhalten,

    • die Unterbringung von Gruppen oder Veranstaltungen nicht angezeigt haben,

    • gegen die Resortregeln verstoßen.

  7. Bei vorzeitiger Abreise erfolgt keine Rückerstattung der Übernachtungs- oder Verpflegungskosten.

  8. Mit Erhalt der Schlüssel übernimmt der Gast die finanzielle Verantwortung für das Zimmer/den Bungalow.

  9. Bei Verlust des Zimmerschlüssels ist eine Gebühr von 200 PLN zu entrichten.

  10. Fenster und Türen sind beim Verlassen stets abzuschließen.

  11. Das Resort behält sich das Recht vor, die Zimmerzuteilung zu ändern – gleichwertiger oder höherer Standard ist sicherzustellen.

  12. Handtuchwechsel ist ab dem 7. Tag, Bettwäschewechsel ab dem 14. Tag kostenfrei; bei Zwischenwechseln: 10 PLN pro Handtuch oder Wäscheteil. Wechselwünsche sind bei der Rezeption zu melden.

  13. In Zimmern und Ferienhäusern ist verboten:

    • Rauchen (inkl. E-Zigaretten) – Verstoß bringt 1 000 PLN Strafe,

    • Fischbraten in Ferienhäusern – gleicher Strafbetrag,

    • Mitnahme von Handtüchern, Bettzeug, Möbeln, Fernseher, Wasserkocher,

    • unbeaufsichtigter Einsatz elektrischer Geräte und Kabel,

    • Nutzung von Geräten über 60 W ohne Info an das Resortpersonal,

    • Nutzung von WC-Frischhaltern – Kosten für Verstopfungen werden verrechnet.


III. Hausordnung

  1. Auf dem Gelände ist sicheres und respektvolles Verhalten gegenüber Personen und Eigentum erforderlich.

  2. Nachtruhe ab 23:00 bis 07:00 Uhr.

  3. Das Resort ist videoüberwacht; Aufnahmen werden einen Monat gespeichert.

  4. Das Mitnehmen von Speisen und Geschirr aus dem Speisesaal ist verboten.

  5. Ruhestörungen, insbesondere in der Nachtruhe, können zur sofortigen Entfernung ohne Anspruch auf Entschädigung führen.

  6. Feuerstellen und Grillbereiche dürfen nur an ausgewiesenen Plätzen genutzt werden; Abfälle sind zu löschen und ordnungsgemäß zu entsorgen.

  7. Ein Erste-Hilfe-Kasten steht an der Rezeption zur Verfügung.

  8. Schäden durch Gäste werden sofort berechnet; kann der Preis nicht sofort ermittelt werden, erfolgt eine Schätzung innerhalb von 7 Tagen, begleitet von einem Schadensprotokoll.

  9. Rauchen in Nichtraucherzonen wird mit 1 000 PLN geahndet.

  10. Sauberkeit ist zu wahren – auf Wunsch werden Reinigungsmittel bereitgestellt. Für starke Verschmutzung durch Gäste entfällt eine Gebühr für professionelle Reinigung.

  11. Das Resort haftet nicht für vergessenes oder verlorenes Eigentum.

  12. Verboten sind: Graben von Löchern, Zerstörung von Pflanzen oder Einrichtungen.

  13. Bei Verdacht auf Gefahr oder Störung darf das Personal die Zimmer auch ohne Vorankündigung betreten.


IV. Verpflegung

  1. Tiere haben keinen Zutritt zum Speisesaal; Gäste mit Haustieren können im Patio-Bereich essen.

  2. Für jede Mahlzeit ist die Aufenthaltskarte mit dem entsprechenden Mahlzeitensymbol mitzubringen—ohne Karte kein Essen.

  3. Mahlzeitenzeiten (können je nach Gästezahl abweichen):

    • Frühstück 08:00–10:00,

    • Mittagessen 13:00–14:00,

    • Abendessen 17:00–19:00.

  4. Mitnahme von Tassen, Gläsern, Tellern und Besteck ist untersagt.

  5. Kuchen darf in Papierfähnchen nach dem Essen mitgenommen werden. Andere Speisen? Kostenpflichtig: 15 PLN.


V. Parkordnung

  1. Parken nur auf gekennzeichneten Stellplätzen – Grünflächen sind tabu.

  2. Der Parkplatz ist unbewacht.

  3. Das Resort übernimmt keine Haftung für Fahrzeuge oder Inhalte.


VI. Haustierregelungen

  1. Haustiere (Hunde/Katzen bis 25 kg) sind erlaubt – aggressiven oder kranken Tieren wird der Zugang verwehrt.

  2. Halter müssen:

    • den Aufenthalt ankündigen,

    • die Haustiergebühr gemäß Preisliste bezahlen,

    • Impfpass mitführen,

    • eigene Unterlage mitbringen,

    • Haustiere nicht auf Betten lassen,

    • Exkremente entfernen,

    • Tiere auf dem Gelände immer an der Leine führen.

  3. Haustiere sind auf Spielplätzen, im Speisesaal und Sanitärbereichen verboten.

  4. Tierhalter dürfen im Patio-Bereich speisen.

  5. Strandregeln für Tiere bestimmt die Gemeindeverwaltung Trzebiatów.


VII. Schlussbestimmungen

  1. Gäste sind zur Einhaltung dieser Regeln, der BHP- und Brandschutzvorschriften sowie der Anweisungen des Personals verpflichtet.

  2. Beschwerden sind direkt dem Resortleiter vor Ort vorzulegen – nach dem Aufenthalt eingereichte Reklamationen können unbeantwortet bleiben.

  3. Diese Regeln gelten seit dem 1. November 2023.